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Wir haben den Überblick.

 

Bei einer professionellen Dach-Wartung werden Schäden der Dachhaut frühzeitig erkannt und hohe Reparaturkosten somit vermieden.

  • Welche Pflichten hat man als Hausbesitzer  ? *

  • Was umfasst eine professionelle Dachwartung ? *

  • Kann man diese Wartung selbst durchführen oder

        benötigt man einen fachmännischen Wartungsvertrag ? *

​Das Dach  °  Die Aufgabe  °  Die Lösung

Pflichten für Hausbesitzer *

Bei einem Auto oder der Heizungsanlage sind TÜV, Inspektionen und Wartungen Alltag. Die Dachwartung hingegen wird von vielen Hausbesitzern meist stiefmütterlich behandelt. Dabei ist eine regelmäßige Überprüfung auch hier Pflicht: Hauseigentümer müssen die bauliche Substanz des Dachs kontrollieren und sicherstellen, dass von ihrer Immobilie keine Gefahren ausgehen, z.B. durch herunterfallende Dacheindeckung. Denn wie z.B. Urteile des OLG Koblenz, 9.2.2004, Az.: 12 O 11/03, und des LG Fulda, Az.: 1 S 72/09 vom 26.5.2009 ( siehe hier ) klarmachen, stellen selbst Windstärken von 12 bis 13 Beaufort heutzutage keine außergewöhnlichen Witterungseinflüsse mehr dar und sind somit vom Hausbesitzer „abwendbar“. Wer also sein Dach periodisch warten lässt, vermeidet nicht nur hohe Reparaturkosten, sondern ist auch rechtlich auf der sicheren Seite und schützt sich als Eigentümer vor Regressansprüchen. Doch auch Gebäudeversicherer fordern innerhalb ihrer Police immer häufiger den Nachweis einer Dachwartung im Zyklus von mindestens 1 bis 2-mal pro Jahr durch einen entsprechenden Fachmann.

Professionelle Dach-Wartung – was gehört dazu ?

Nicht zu verwechseln ist eine professionelle Dachwartung mit der oft angebotenen Dachreinigung. Zu einer umfassenden Wartung des Daches gehören sehr viel mehr Fachwissen, Erfahrung und ein deutlich höherer Umfang an durchzuführenden Maßnahmen :

  • Prüfung des Zustandes und der Beschaffenheit des gesamten Daches inklusive der dazugehörigen Dachfenster

  • Erkennung von Korrosionsschäden

  • Beseitigung von Ablagerungen, Rückständen und Pflanzenbewuchs

  • Reinigung von Sand-, Schlamm- und Laubfängen in Dachrinnen und -kehlen

  • Wiederherstellung des ungestörten Wasserablaufs bei Ein- und Überläufen

  • Überprüfung und Reinigung von Be- und Entlüftungsöffnungen

  • Beseitigung von Undichtheiten und Mängeln

  • Ausbesserung von Witterungs- und Sturmschäden

  • Ersetzen schadhafter Ziegel

  • Sanierung von Abdichtungen, Dichtmassen und Fugendichtungen

  • * Texte zum Teil Auszug aus den Internetportal Dach.de

 

Dachinspektion mit Drohne ! ?

Neue Drohnenverordnung: Diese Regeln gelten für gewerbliche Flüge mit Drohnen !

Drohnen erfreuen sich einer immer größer werdenden Beliebtheit. Egal ob zum Freizeitzweck oder zur gewerblichen Nutzung. Dennoch gibt es einige Regeln, die zu beachten sind. Die neue Drohnenverordnung ist im April in Kraft getreten. Wir zeigen Ihnen, welche Regeln für Drohnenflüge jetzt gelten.

Drohnen werden immer beliebter. Egal ob für die Freizeit oder zur gewerblichen Nutzung. Bevor man mit Drohnen in die Luft geht, sollte man aber bestimmte Gesetze und Regeln kennen. Der Betrieb von Drohnen ist seit April gesetzlich neu geregelt durch die „Drohnenverordnung“. Die stammt ursprünglich von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Regeln, die nach der neuen Drohnenverordnung für gewerbliche Drohnenflüge gelten.

„Drohnenführerschein“ ab 2 kg Gewicht !

Besitzer von mehr als zwei Kilo schweren Drohnen müssen ab dem 1.10.2017 Flugkenntnisse nachweisen (der so genannte „Drohnenführerschein“). Den Nachweis erlangt man entweder über eine Prüfung bei einer vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Stelle (Mindestalter 16 Jahre) oder durch eine Einweisung bei einem Luftsportverband (Mindestalter 14 Jahre). Derzeit sind noch keine Stellen durch das Luftfahrt-Bundesamt genehmigt worden, bei denen man den Flugkundenachweis zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten (UAS) machen könnte. Solche Stellen sollen aber geschaffen werden. Für den Flugkundenachweis werden Kenntnisse über den Betrieb und die Navigation von unbemannten Fluggeräten, luftrechtliche Grundlagen und Kenntnisse über die Luftraumordnung abgefragt. Für den gewerblichen Einsatz gibt es aber viele Drohnenmodelle unter 2 kg Gewicht, die für Luftaufnahmen und Dachinspektionen geeignet sind, etwa die Drohne „DJI Phantom 4“.

Flugbuch führen !

Jeder gewerbliche Flug ist zu dokumentieren. Hierfür gibt es fertige Flugbücher, die alle benötigten Infos beinhalten. Man kann sich auch über Tabellenprogramme ein eigenes Flugbuch erstellen. Die Aufzeichnungen sind zwei Jahre aufzubewahren und der Luftfahrtbehörde auf Verlangen vorzulegen. Neue Drohnen haben ein integriertes Flugbuch, das jeden Flug dokumentiert.

Haftpflichtversicherung !

Des Weiteren muss jeder Drohnenflieger eine Haftpflichtversicherung für den gewerblichen wie auch für den privaten Gebrauch abschließen. In der gewerblichen Versicherung ist der private Betrieb meist inbegriffen. Eine Haftpflichtversicherung ist bei vielen Versicherungen, aber auch bei Modellflugverbänden erhältlich.

Drohnen-Flüge anmelden !

Innerhalb geschlossener Ortschaften muss man gewerbliche Flüge mit der Drohne bei der Polizei oder dem Ordnungsamt anmelden. Gewöhnlich reicht eine E-Mail, in der man über den geplanten Flug informiert. Außerdem ist eine Starterlaubnis vom Grundstückseigentümer notwendig, auf dessen Grundstück man startet. Bei Drohnen mit Kamera gilt: für Fotos von Grundstücken und Häusern muss eine Erlaubnis des Grundstücks- oder Hauseigentümers vorliegen!

Drohne kennzeichnen !

Tritt die neue Drohnenverordnung in Kraft, müssen Drohnen bald mit Name und Adresse des Inhabers gekennzeichnet werden

Ab einem Gewicht von 250 g muss jede Drohne zukünftig mit einer Plakette ausgestattet werden, auf der Name und Adresse des Besitzers stehen. Die neue Kennzeichnungspflicht tritt aber erst im Oktober 2017 in Kraft, damit alle Drohnenbesitzer genug Zeit haben, ihre Drohne mit einer Plakette auszustatten. Plaketten sind in jedem Fachgeschäft für Beschriftungen erhältlich. Die Kennzeichnung auf der Drohne kann auch durch einen Aluminium-Aufkleber mit Adressgravur aus dem Schreibwarengeschäft erfolgen. Die Plaketten lassen sich auch im Internet kaufen. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung dauerhaft, feuerfest und fest mit dem Gerät verbunden ist.

 

Hier sind Flüge mit Drohnen verboten !

Der Betrieb von gewerblich genutzten Drohnen und Flugmodellen (also privat genutzten Drohnen und Modellflugzeugen) ist nicht überall erlaubt. Verboten ist das Fliegen mit Drohnen über und in einem seitlichen Abstand von 100 m von:

Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr

Krankenhäusern

Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Industrieanlagen, Kraftwerken, Luftsperrgebieten und Gebieten mit Flugbeschränkungen

Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder, Bundes- oder Landesbehörden, diplomatische und konsularische Vertretungen und internationale Organisationen ihren Sitz haben, über Polizeidienststellen

Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen.

Über Grundstücken fliegen: Nur mit Erlaubnis !

Für Flüge auf Grundstücken braucht man die Erlaubnis des Grundstückeigentümers. Das gilt auch für das Veröffentlichen von Fotos von Grundstücken.

Flüge über privaten Grundstücken sollten mit den Grundstückseigentümern abgesprochen sein. Vor dem Veröffentlichen von Fotos von Grundstücken empfiehlt es sich, immer mit den Eigentümern zu sprechen und eine schriftliche Erlaubnis einzuholen! Das Fliegen über Naturschutzgebieten, außerhalb der Sichtweite des Steuerers und bei Nacht ist ebenfalls verboten. Generell ist es nicht erlaubt, mit einer Drohne höher als 100 m zu fliegen.

Dennoch ... unter Beachtung der Gesetzte .

Eine Dachbegutachtung mittels einer Drohne als Kombination von modernster Technik und handwerklicher Erfahrung ist ideal und kostengünstig. Sie profitieren von geringerem Personaleinsatz und dem Wegfall kostenintensiver Sicherheitsmaßnahmen.

Gerade in Fußgängerzonen oder an stark befahrenen Straßen eine effektive aber sehr gute Alternative zu Hebebühnen, Steigern oder Gerüsten.

Im Abstand von 5- 10 Metern werden die Dachflächen zur Begutachtung langsam abgeflogen. Aus den 4K-Videos werden dann Einzelbilder erstellt und gespeichert.

DJI Phantom 4 Pro

 

  • Aufnahmen mit 4K Auflösung dank Ein-Zoll-Sensor mit 20 Megapixeln

  • Übertragung in 1080p auf das Display des Controllers

  • 30 Minuten Flugzeit durch überarbeiteten Akku

  • Bei freier Sicht rund 7 km Reichweite und Übertragungsmöglichkeit

  • 72 km/h Geschwindigkeit, max. 50 km/h bei Nutzung der Hinderniserkennung

  • 30 Meter Reichweite der Sensoren nach vorn und hinten

  • Hinderniserkennung und Umgebungsanalyse in 5 Richtungen

Wir führen auf Wunsch in naher Zukunft die Dachinspektion schnell und zuverlässig mithilfe einer speziellen Drohne durch.

Dachwartung mit Drohne

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